Patientenrecht
umfaßt Ansprüche, resultierend ausKunstfehlern durch falsche Diagnosen oder Behandlungen. Die Durchsetzung von
Schmerzensgeld
ist außerordentlich schwierig zu ermitteln. Schmerzensgeldtabellen helfen nur bedingt weiter und es kommt immer auf den Einzelfall an. Dauerschaden, dauernde Entstellungen oder psychische Beeinträchtigungen erhöhen den Anspruch. Die Beeinträchtigungen müssen gegenüber Versicherern oder Gerichten sorgfältig vorgetragen werden, um den optimalen Betrag durchzusetzen.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist vererblich.
Neben dem Schmerzensgeld haben Opfer von ärztlichen Fehlbehandlungen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie sie ohne Behandlungsfehler stehen würden.
Schadensersatz
Wenn das Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen, Bügeln usw. nicht mehr bewältigt werden kann, muss dieser Schaden ausgeglichen werden. Außerdem müssen die Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, einen Treppenlifter oder Kosten für den Umzug in eine ebenerdige Wohnung erstattet werden. Verletzten muss auch die Kürzung des Verdienstes ersetzt werden, wenn sie nicht mehr arbeiten können.
Arzthaftungsrecht
umfaßt Ansprüche, die auf
Behandlungsfehlern
und/oder auf
Aufklärungsfehlern
gründen.
Der Arzt muss den Patienten nicht
nur ordnungsgemäß behandeln, sondern auch
vor der Behandlung, gemäß folgender Grundsätze
in einem persönlichen Gespräch
aufklären:
1. rechtzeitig
drei bis vier Tage vor der Operation
2. verständlich
gegebenenfalls mit Dolmetscher
3. umfassend
sowohl über die Krankheit
4. Diagnose
als auch über die Behandlung
5. Therapie
und deren typische Risiken und Chancen, sowie über alternative Therapien.
Nur auf diese Weise kann der Patient
selbst entscheiden, ob er sich dem Eingriff unterziehen will.